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Saarausbauplanungen und Auswirkungen -1982-
In der Mitgliederversammlung im „Hotel zur Post“ wird am
29.01.1982 sehr ausführlich über den bevorstehenden
Saarausbau berichtet, der für den Saarburger Ruderclub
große Einschränkungen im Ruderbetrieb während der
Baumaßnahmen mitbringt, da das Wasser- und Schifffahrtsamt
Saarbrücken bereits darauf hingewiesen hatte.
Der Saarburger Ruderclub müsse davon ausgehen, dass der Bootssteg an
der bisherigen Stelle nicht mehr zugelassen würde. Darüber
hinaus teilte die Verbandsgemeinde bzw. die Stadt Saarburg dem
Saarburger Ruderclub am 06.02.1982 schriftlich mit, dass das
Bootshaus nicht an dieser Stelle verbleiben könne und das vom
Landkreis Trier-Saarburg auf 99 Jahre gepachtete Grundstück,
auf dem das Bootshaus steht, zum Teil dauerhaft und zum Teil
vorübergehend in Anspruch genommen werde.
Der Schriftführer Roos Arnold
führte daraufhin am 28.06.1982 ein Gespräch mit der
Kreisverwaltung Trier-Saarburg und bat um Einsicht in das
Bauwerksverzeichnis - Plan- und Feststellungsbeschluss vom
24.03.1980 -. Er stellte dann fest, dass weder eine vorübergehende,
geschweige eine dauerhafte Inanspruchnahme des
Bootshausgrundstückes mit Bootshaus vorgesehen waren.
Bei einem persönlich geführten Gespräch bei der
Verbandsgemeinde Saarburg am 02.07.1982 wurde dem Schriftführer
mitgeteilt, dass man sich geirrt habe, so dass das Bootshaus weiter
auf dem Pachtgrundstück des Landkreises verbleiben könne.
Welch ein gravierender „Amtsirrtum“!
Das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken wurde danach informiert
und um schriftliche Antwort gebeten.
Am 03.12.1982 teilte man dem Saarburger Ruderclub mit, dass eine
Beanspruchung des Bootshausgrundstückes nicht gegeben sei.
Diese Mitteilung wurde von allen Mitgliedern mit Freude zur Kenntnis
genommen.
Mit Beginn der Saarausbauarbeiten - Teilstrecke Schoden/Saarburg - sei
Ende März bzw. Anfang April 1983 zu rechnen. Die
Bootsanlegestelle müsse jedoch bis zum 31.12.1982 ersatzlos
beseitigt und die Schiffahrt in dem vorgenannten Bereich generell
gesperrt werden.
Satzungsänderung
In der Mitgliederversammlung am 29.01.1982 wurde die Satzung des
Saarburger Ruderclubs hinsichtlich der Voraussetzungen zur
Anerkennung als gemeinnütziger Verein geändert bzw.
ergänzt.
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